Es klingt für viele Menschen einfach skuril, während es für andere Personen wiederum das Natürlichste ist. Für einige gehören ihre Haustiere so zum Leben wie die Familie. Und das hört für einige auch nicht auf, wenn sich die Augen für immer schließen.
Bislang ist es in der BRD allerdings nur in wenigen Bereichen möglich, eine Grabstätte zu wählen, bei der das Haustier auch nach dem Ableben bei dem Besitzer bleiben kann bzw. Tiere auch in der Grabstätte des Menschen beigesetzt werden. Tiere werden, sofern sie nicht ggfls. im heimischen Garten, über eine Urnenbestattung oder einen Tierfriedhof beigesetzt werden (wir sprechen hier von diesen Optionen, weitere – wie z.B. auch eine Tierkörperbeseitigungsanlage bleiben an der Stelle zunächst außen vor) bis dato separiert von ihrem Haltern bestattet. Unlängst, im September 2025, gab es im Bereich der Stadt Bremen (als sogenannter Stadtstaat) eine komunalrechtliche Änderung, die nunmehr auch die rechtliche Grundlage geschaffen hat, dass Tiere bei ihren Haltern beigesetzt werden können.
Dies mag für manche Tierhalter insoweit eine Erleichterung sein, als dass sie nicht nur die räumliche gemeinsame Beisetzung mit ihren Tieren sicher gestellt haben möchten, als auch ggfls. hieraus einen Kostenaspekt ersehen.
Es setzt jedoch wohl aus der Friedhofsordnung hervorgehend voraus, dass die Tiere zuvor eingeäschert werden. So wird seitens Bestattungsunternehmen sicherlich zukünftig auch eine engere Zusammenarbeit, Kooperation und Kommunikation z.B. mit Tierkrematorien von Nöten sein. Ob diese grundsätzliche Änderung auf weitere Komunen Auswirkungen haben wird, bleibt abzuwarten.
Es bleibt spannend. Auch am Lebensende. Und darüber hinaus.

Bild: Symbolbild / ai (Bing image cretor) / S. Hagedorn
