Frei aus dem Bauch raus, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder ganz tief gehende rechtliche Recherche.
Im Jahre 1994 wurde Artikel 20 a GG in das deutsche Grundgesetz aufgenommen.
Dieser lautet wie folgt:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Die Ergänzung um den Wortlaut „und die Tiere“ trat jedoch erst am 01.08.2002 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte das Leitbild zum Tierschutz noch keinen Einzug in das deutsche Grundgesetz gehalten.
Willkommen in meiner Welt!
Hands down, mit Ironie und Selbstkritik und Selbstreflektion gestehe ich meine Sünde. Veganerin oder Vegetarierin bin ich nicht. Jedenfalls zum Status quo, was die Zukunft diesbezüglich bringt, kann ich nicht sagen; sie ist ja noch nicht da!
Aber: Bäääm! Da sind sie. Drei kleine Wörter, die im Bezug auf das Grundgesetz und die dortige Auslegung der Staatsziele schon einen gewissen Impact haben. Klar, sie dienen nicht dazu, dass ein Einzelbürger daraus per se einen Rechtsanspruch herleiten könnte (Stichwort: Staatsziel) , es war jedoch trotz alledem ein Fortschritt in Sachen Gesetzgebung in der Republik.
Für solche, denen das Wohl der Tiere, sagen wir mal, nicht „Ganz egal“ ist, war es schon ein Schritt weiter in eine andere Richtung und das soll dann wohl etwas heißen.
Ergänzt um das TierschG gibt es in Deutschland eine rechtliche Basis, auch Tiere durchaus zu schützen oder zumindest dafür, dass Tieren nicht unnötig Leid zugefügt werden sollte (darf). Demnach werden Tiere durchaus als Mitgeschöpfe gesehen, die dem Schutz des Menschen bedürfen.
Dass die Realität durchaus eine andere Sprache spricht, ist mir wohl bewusst, aber spannend und – ja – auch lobenswert ist es aus meiner bescheidenen Position schon, dass das Wohl der Tiere auch Einzug in die deutsche Rechtsprechung fand.
Bleibt weiter zu betrachten, ob und wie der Staat weiterhin diese Ziele anpeilt.
Wir bleiben hier gespannt und beobachten die Sachlage und die Tiere weiterhin von der Seitenlinie.
In dubio pro animale?
PS: es wurde bewusst auf tierschutzrelevantes Bildmatierial verzichtet. Hier setzen wir, mal wieder, auf etwas künstlich erstelltes Bildmaterial.
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